Mitarbeiten im Ehrenamt
Für andere Menschen da sein – als ehrenamtliche*r gerichtliche*r Erwachsenenvertreter*in
In allen unseren Geschäftsstellen gibt es ehrenamtliche Teams mit insgesamt rund 220 ehrenamtlichen Erwachsenenvertreter*innen.
Wir sind stets bestrebt, engagierte Menschen aufzunehmen.
Sie wollen sich sozial engagieren und bei uns tätig werden?
In der Funktion als ehrenamtliche*r Erwachsenenvertreter*in stehen Sie parteilich an der Seite eines Menschen und vertreten dessen Interessen. In der Regel übernehmen Sie die Vertretung von mindestens drei bis maximal fünf Personen. Dabei wird auf Ihre persönlichen und fachlichen Ressourcen Rücksicht genommen.
Welche Voraussetzungen sollten Sie mitbringen?
Wenn Sie sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit bei uns entscheiden, sollten Sie daran denken, diese für zumindest drei Jahre auszuüben, und bereit sein, die Vertretung für mindestens drei Klient*innen zu übernehmen.
Darüber hinaus sind für die Erfüllung der Aufgaben von Vorteil:
- Lebens- und Berufserfahrung
- gute Kommunikationsfähigkeit
- Reflexionsfähigkeit
Was sind Ihre Aufgaben?
Die Tätigkeit als ehrenamtliche*r Erwachsenenvertreter*in bringt neben einem mindestens einmal monatlich stattfindenden persönlichen Kontakt zu den von Ihnen vertretenen Klient*innen auch administrative Aufgaben wie das Übermitteln von Berichten an das Pflegschaftsgericht, das Einreichen von Anträgen bei Behörden, das Sammeln von Belegen und vieles mehr mit sich. Im Wesentlichen übernehmen Sie:
- die Sicherung und Verwaltung des Einkommens und Vermögens
- die Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden und privaten Vertragspartner*innen
- die Organisation der sozialen und medizinischen Betreuung
- laufenden persönlichen Kontakt
Wie werden Sie unterstützt?
In Ihrer Tätigkeit werden Sie durch erfahrene, angestellte Erwachsenenvertreter*innen fachlich kompetent angeleitet und unterstützt. Zusätzlich gibt es
- eine umfangreiche Einschulung (fünf Einheiten zu je drei Stunden),
- spezifische Weiterbildungen,
- regelmäßig stattfindende Teambesprechungen (Reflexion, Erfahrungsaustausch),
- eine finanzielle Entschädigung in Form eines Aufwandsersatzes sowie
- eine Haftpflicht- und Unfallversicherung für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit.
Wie können Sie sich bewerben?
Überzeugt? Dann schicken Sie bitte ein Motivationsschreiben und einen Lebenslauf per E-Mail an die zuständige Geschäftsstelle in der Nähe Ihres Wohnortes.
Anschließend laden wir Sie gerne zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch ein.
Geschäftsstelle Amstetten
Wiener Straße 65 | Stiege 2 | Top 8
3300 Amstetten
Leitung der Geschäftsstelle:
Ulrike Pum-Schenter
erwachsenenvertretung-am@noelv.at
Geschäftsstelle Mödling
Wienerstraße 2 | Stiege 2 | 2. Stock
2340 Mödling
Leitung der Geschäftsstelle:
Tamara Kriese
erwachsenenvertretung-md@noelv.at
Geschäftsstelle St. Pölten
Bräuhausgasse 5 | Stiege 2 | 3. Stock
3100 St. Pölten
Leitung der Geschäftsstelle:
Sabine Hofer
erwachsenenvertretung-sp@noelv.at
Geschäftsstelle Wr. Neustadt
Zehnergasse 1, E05 - T1
2700 Wr. Neustadt
Leitung der Geschäftsstelle:
Elisabeth Bartollschitz
erwachsenenvertretung-wn@noelv.at
Geschäftsstelle Persenbeug
Schloßstraße 1
3680 Persenbeug
Leitung der Geschäftsstelle:
Regina Handl
erwachsenenvertretung-pb@noelv.at
Geschäftsstelle Zwettl
Neuer Markt 15
3910 Zwettl
Leitung der Geschäftsstelle:
Ursula Endl
erwachsenenvertretung-zw@noelv.at
Fragen und Antworten
- Wie ist die ehrenamtliche Tätigkeit organisiert?
Jede*r ehrenamtliche Erwachsenenvertreter*in übt seine*ihre Tätigkeit unter Anleitung eines*einer angestellten Erwachsenenvertreter*in aus. Der*die Teamleiter*in ist während der Bürozeiten telefonisch und per E-Mail erreichbar und vertritt Sie bei Urlaub und Krankenstand.
Das ehrenamtliche Team trifft sich mit dem*der Teamleiter*in in regelmäßigen Abständen sechsmal im Jahr. Einmal jährlich findet darüber hinaus ein persönliches Feedback-Gespräch statt.
- Benötige ich ein Fahrzeug?
Als ehrenamtliche*r Erwachsenenvertreter*in ist ein PKW von Vorteil und gewünscht.
- Wie hoch ist der Zeitaufwand für meine ehrenamtliche Tätigkeit?
Pro Monat sind ca. 5 Stunden pro Klient*in zu veranschlagen. Der tatsächliche Zeitaufwand ist von der Lebens- und Wohnsituation des Menschen, den Sie vertreten, abhängig. Die monatlichen persönlichen Kontakte werden individuell mit dem*der Klienten*Klientin vereinbart. Diese können am Wohnort, im Kaffeehaus oder anlässlich eines Arzttermins stattfinden.