Datenschutzerklärung

NÖ Landesverein für Erwachsenenschutz – Erwachsenenvertretung, Bewohnervertretung

Dem NÖ Landesverein für Erwachsenenschutz - Erwachsenenvertretung, Bewohnervertretung ist ein sorgsamer Umgang mit personenbezogenen Daten ein großes Anliegen. Der NÖ Landesverein für Erwachsenenschutz bedient sich keiner automationsunterstützten Entscheidungsfindung. Die Links auf unserer Homepage werden sorgfältig ausgesucht. Der NÖ Landesverein für Erwachsenenschutz ist für den Inhalt der verlinkten Seiten nicht verantwortlich und übernimmt daher auch keine Haftung für etwaige Schäden. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO):

VERANTWORTLICHER FÜR DATENSCHUTZ UND DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE

Wer ist für die Verarbeitung Ihrer Daten verantwortlich?

Gesamtverantwortlicher für Datenverarbeitung
NÖ Landesverein für Erwachsenenschutz
Erwachsenenvertretung
Bewohnervertretung
Geschäftsführung Bräuhausgasse 5/2/2
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742 77 175
E-Mail: erwachsenenschutz@noelv.at
 

Wer hilft Ihnen bei Fragen rund um Ihre Daten?

Beim NÖ Landesverein für Erwachsenenschutz wurde eine Datenschutzbeauftragte bestellt. Diese ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

NÖ Landesverein für Erwachsenenschutz
Erwachsenenvertretung
Bewohnervertretung
Geschäftsstelle St. Pölten
Bräuhausgasse 5/2/3
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742 361 630
E-Mail: datenschutzbeauftragte@noelv.at

DATENVERARBEITUNG BEI BERATUNGEN, REGISTRIERUNGEN UND SCHULUNGEN

Aufgrund des gesetzlichen Auftrages bietet der NÖ Landesverein für Erwachsenenschutz Beratungen und Schulungen zu Fragen der gerichtlichen Erwachsenenvertretung und alternativer Vertretungsformen an.

Bei Beratungen werden Name und Kontaktdaten der beratenen Person verarbeitet, um ihr auf Wunsch Informationsmaterial oder eine Einladung zur Schulung zukommen lassen zu können.

Für statistische Zwecke werden die Art der Beratung (persönlich, schriftlich, telefonisch), Typ der beratenen Person (z.B. Mitarbeiter*in einer Institution) sowie die Dauer des Gespräches und das Ergebnis (Information zur Problemstellung, Weitervermittlung, eigenes Tätigwerden) verarbeitet.

Beratungsgespräche sind natürlich auch anonym möglich.

Bei Registrierungen im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) von Vorsorgevollmachten sowie von gewählten oder gesetzlichen Erwachsenenvertretungen werden Name, Geburtsdatum und Kontaktdaten des*der Vertreter*in und des*der Vertretenen verarbeitet. Zudem werden Kopien der amtlichen Lichtbildausweise des*der Vertreter*in, des*der Vertretenen und das ärztliche Attest des*der Vertretenen gespeichert. Je nach Vertretungsform werden weitere zur Registrierung notwendige Daten verarbeitet.

Bei Schulungen bzw. Schulungsanfragen und Anmeldungen nimmt der NÖ Landesverein für Erwachsenenschutz den Namen und die Kontaktdaten auf, um interessierte Personen zu Schulungen einzuladen und um mögliche Änderungen zu einer bestimmten Schulung bekannt geben zu können.

DATENVERARBEITUNG BEI BEWOHNER*INNEN-VERTRETUNG

Dem gesetzlichen Auftrag entsprechend wird der NÖ Landesverein für Erwachsenenschutz auch im Rahmen der Bewohner*innen-Vertretung tätig. Unsere Bewohnervertreter*innen besuchen die Personen, die von einer freiheitsbeschränkenden Maßnahme betroffen sind, vor Ort. Es werden insbesondere personenbezogene Daten, wie Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten und auch Daten besonderer Kategorien wie Gesundheitsdaten (z.B. Diagnosen) verarbeitet. Zudem werden der Grund, die Art und die geplante Dauer der freiheitsbeschränkenden Maßnahme sowie der Name der Person, die diese Maßnahme angeordnet hat, verarbeitet.

DATENVERARBEITUNG BEI GERICHTLICHEN AUFTRÄGEN

Clearing und gerichtliche Erwachsenenvertretung

Bei einem Clearingauftrag durch das Gericht, klärt der NÖ Landesverein für Erwachsenschutz ab, ob eine gerichtliche Erwachsenenvertretung für die betroffene Person notwendig ist oder ob alternative Vertretungsformen möglich sind. Wird der NÖ Landesverein für Erwachsenenschutz zum gerichtlichen Erwachsenenvertreter bestellt, hat er die betroffene Person in den jeweiligen im Gerichtsbeschluss angeführten Angelegenheiten gesetzlich zu vertreten.

Je nach gerichtlichem Auftrag werden die notwendigen personenbezogenen Daten verarbeitet, insbesondere Namen, Kontaktdaten, Gesundheitsdaten, Daten über Einkommen und Vermögen sowie personenbezogene Daten, die notwendig sind um die gesetzliche Vertretung sicherzustellen, z.B. um Anträge bei Ämtern und Behörden (Pensionsanträge, Pflegegeldanträge) einzubringen , notwendige Verträge (Mietverträge, Versicherungsverträge) abzuschließen oder in medizinischen Angelegenheiten eine gesetzliche Vertretung zu gewährleisten.

QUELLEN DER DATEN

Bei einem Clearingauftrag oder einer Bestellung zum gerichtlichen Erwachsenenvertreter erhält der NÖ Landesverein für Erwachsenenschutz die personenbezogenen Daten vom zuständigen Pflegschaftsgericht. Das sind all jene Daten, die das Gericht im jeweiligen Gerichtsverfahren bereits erhoben hat und die der NÖ Landesverein für Erwachsenenschutz benötigt, um den gerichtlichen Auftrag erfüllen zu können.

Im Bereich der Bewohner*innen-Vertretung erhält der NÖ Landesverein für Erwachsenenschutz die notwendigen personenbezogenen Daten von der Einrichtung, die die freiheitsbeschränkende Maßnahme meldet.

ZWECK UND RECHTSGRUNDLAGEN DER DATENVERARBEITUNG

Der NÖ Landesverein für Erwachsenenschutz hat den Auftrag schutzwürdige Personen gesetzlich zu vertreten, Beratungen und Schulungen zum Erwachsenenschutzrecht sowie Registrierungen der alternativen Vertretungsformen (Vorsorgevollmachten, gewählte oder gesetzliche Erwachsenenvertretung) im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) anzubieten.

Um diese gesetzlichen Aufträge erfüllen zu können, ist eine dem Auftrag entsprechende Datenverarbeitung personenbezogener Daten notwendig. Rechtsgrundlagen dafür sind das 2. Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG), das Erwachsenenschutzvereinsgesetz (ErwSchVG) und das Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG).

EMPFÄNGER*INNEN DER DATEN

Im Clearing werden die erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten ausschließlich dem zuständigen Pflegschaftsgericht übermittelt.

Bei Registrierungen von alternativen Vertretungsformen (Vorsorgevollmacht, gewählte oder gesetzliche Erwachsenenvertretung) werden die notwendigen Daten im ÖZVV eingetragen. Über eine erfolgte Registrierung (außer bei der Vorsorgevollmacht) wird das zuständige Pflegschaftsgericht informiert und die Unterlagen der Registrierung werden übermittelt.

Bei der Führung von gerichtlichen Erwachsenenvertretungen werden personenbezogenen Daten je nach Auftrag und Notwendigkeit an Ämter, Behörden oder Sozialversicherungsträger übermittelt, um Ansprüche wie Pensionen oder Pflegegeld durchzusetzen. Um Rechtsgeschäfte abschließen zu können, werden die notwendigen Daten an den*die jeweilige*n Vertragspartner*innen übermittelt (z.B. bei Abschluss eines Vertrages für ambulante Dienste, Kauf eines Autos oder Abschluss eines Versicherungsvertrages).

Bei Bewohner*innen-Vertretungen werden die Daten nur dann an das zuständige Gericht weitergeleitet, wenn eine freiheitsbeschränkende Maßnahme unzulässig erscheint und eine gerichtliche Überprüfung einzuleiten ist.

Zudem ist der NÖ Landesverein für Erwachsenenschutz gegenüber seinem Fördergeber, dem Bundesministerium für Justiz, verpflichtet, die Daten für statistische Zwecke zu übermitteln. Diese Übermittlungen erfolgen in der Regel jedoch anonymisiert.

Außerdem erhalten IT-Dienstleister*innen als Auftragsverarbeiter*innen die personenbezogenen Daten. Die Art und der Zweck der Verarbeitung ist in einem Auftragsverarbeitungsvertrag genau festgelegt. Sie sind vertraglich verpflichtet die Daten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten. Die Auswahl der Auftragsverarbeiter*innen erfolgt sehr sorgfältig und nach strengen Kriterien.

Hinsichtlich der Weitergabe von personenbezogenen Daten an sonstige Dritte weisen wir daraufhin, dass alle Mitarbeiter*innen des NÖ Landesvereins für Erwachsenenschutz gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind (§ 6 ErwSchVG, § 248 Abs 2 und Abs 3 ABGB).

DAUER DER DATENVERARBEITUNG

Der NÖ Landesverein für Erwachsenenschutz ist gegenüber seinem Fördergeber, dem Bundesministerium für Justiz, verpflichtet, die Daten 10 Jahre aufzubewahren.

Werden gerichtliche Erwachsenenvertretungen beendet, aufgehoben oder übertragen, besteht zur Abwehr oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen eine Aufbewahrungspflicht von 30 Jahren.

Hiroki Consent Log Details

Dein aktueller Status:
...
Deine Zustimmungs-ID:
...
Zustimmungsdatum:
...
Datenschutzeinstellungen bearbeiten