Zurzeit liegen zwei Entschließungsanträge bezüglich der Weiterentwicklung des Sachwalterrechts vor.

Einer betrifft die Durchführung des Pilotprojektes zur unterstützten Entscheidungsfindung, ein anderer fordert im Hinblick auf die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention eine Novellierung des Sachwalterrechts dahingehend, dass zukünftig die Geschäftsfähigkeit der betroffenen Person erhalten bleibt und nur die Möglichkeit eines Einwilligungsvorbehalts nach bundesdeutschem Modell geschaffen wird.

In Deutschland wird nur 6 % der Betreuten die Geschäftsfähigkeit entzogen und es scheint zu keinen wesentlichen Problemen zu kommen. Beachtenswert ist hierbei allerdings, dass der Anteil der Betreuungen an der Gesamtbevölkerung Deutschlands bereits 1,6 % (Sachwalterschaften in Österreich 0,75 %) beträgt. Die Zahl der Menschen, die rechtlich betreut wurden, belief sich im Jahr 2011 auf rund 1.319.000 Menschen und hat sich seit 1992 ungefähr verdreifacht! Daraus kann man schließen, dass mit dem Argument "wir entziehen ja keine Geschäftsfähigkeit" die Maßnahme "Betreuung" bzw. "Sachwalterschaft" auch öfter zur Anwendung kommt, analog der Entwicklung von der Entmündigungsordnung hin zum Sachwalterrecht (Sachwalterschaften in Österreich per 1.7.1984: 23.700; per 31.1.2012: 55.600). Für die Betroffenen ist jedoch, wie erste Ergebnisse unserer Klientenbefragung gezeigt haben, in erster Linie ausschlaggebend, ob man einen Sachwalter hat oder ob man keinen Sachwalter hat.

Ich hoffe, dass es in den nächsten Jahren gelingen wird, nicht nur der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung zu tragen, sondern auch mit Augenmaß dafür zu sorgen, dass jene Menschen, die weiterhin einer Sachwalterschaft bedürfen, ihren Wünschen und Möglichkeiten entsprechend eine maßgeschneiderte Sachwalterschaft erhalten. Eine Befristung der Sachwalterschaft könnte ein probates Mittel sein, die Betroffenen stärker zur Kooperation zu motivieren und mehr Menschen als bisher wieder die Eigenverantwortung zu übertragen. Ganz im Sinne unseres Vereinsmottos "Soviel Hilfe wie notwendig. Soviel Eigenverantwortung wie möglich".

DSA Ingrid Nagode-Gabriel
Geschäftsführerin

NÖ. Landesverein für
Sachwalterschaft und
Bewohnervertretung

Bräuhausgasse 5/2. Stock, 3100 St. Pölten

Tel:
(02742) 77 175

Fax:
DW 18

E-Mail: sachwalterschaft@noelv.at
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So viel Hilfe wie notwendig, so viel Eigenverantwortung wie moeglich.

Der NÖLV ist seit 25 Jahren als Sachwalterverein in Niederösterreich tätig.

Wir sind eine parteiunabhängige und überkonfessionelle „social-profit“-Organisation, die großteils vom Bundesministerium für Justiz gefördert wird.

Unsere vorrangigen Aufgaben sind es, den Gerichten gut ausgebildete Vereinssachwalter und Bewohnervertreter zur Verfügung zu stellen.

Von unseren sechs Geschäftsstellen in Niederösterreich aus vertreten wir mit etwa 85 angestellten Mitarbeitern und 150 ehrenamtlichen Vereinssachwaltern 1500 Personen bzw. überprüfen mit neun Bewohnervertretern die Freiheitsbe- und -einschränkungen in Alten und Behinderteneinrichtungen sowie in Krankenhäusern.

Aktuelles:

KlientInnenbefragung:
Die Zufriedenheit der KlientInnen mit der Vereinssachwalterschaft im Betreuungsgebiet des NÖLV wurde anhand von 79 Interviews vom Ilse Arlt Institut erhoben.

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