Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Jeder hat die Möglichkeit für den Fall, dass er in Zukunft bestimmte Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln kann, einer Person, zu der er besonderes Vertrauen hat, vorsorglich eine Vollmacht zu erteilen. Diese so genannte Vorsorgevollmacht tritt erst beim späteren Verlust der Handlungsfähigkeit in Kraft.
Als Vorsorgevollmacht definiert das Gesetz eine Vollmacht, die dann gelten soll, wenn der Vollmachtgeber seine
- Geschäftsfähigkeit
- Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder
- Äußerungsfähigkeit verliert.
Welche Arten von Vorsorgevollmachten gibt es?
1. Eigenhändige Vorsorgevollmacht
- Die Vorsorgevollmacht wird vom Vollmachtgeber eigenhändig geschrieben und unterschrieben.
2. Fremdhändige Vorsorgevollmacht
- Die Vorsorgevollmacht wird vom Vollmachtgeber eigenhändig unterschrieben: dann muss er in Gegenwart von drei unbefangenen, eigenberechtigten und sprachkundigen Zeugen erklären, dass der Inhalt der Vollmachtsurkunde seinem Willen entspricht.
- Die Vorsorgevollmacht wird vom Vollmachtgeber nicht unterschrieben: in diesem Fall muss die Bekräftigung durch einen Notar erfolgen.
- Einwilligung in schwerwiegende, nachhaltige medizinische Behandlungen,
- Entscheidungen über die dauerhafte Änderung des Wohnortes und die
- Besorgung von Vermögensangelegenheiten, die nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehören.
Die Vornahme der Belehrung muss auf der Vollmachtsurkunde vom Rechtsanwalt, Notar oder Gericht, unter Beisetzung seines Namens und seiner Adresse, durch eigenhändige Unterschrift dokumentiert werden.
Registrierung der Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmachten können im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden. Die Registrierung einer Vorsorgevollmacht kann von Rechtsanwälten oder Notaren vorgenommen werden, die nach erfolgter Registrierung den Vollmachtgeber davon verständigen müssen.Der Vollmachtgeber und der Bevollmächtigte sollten je eine Ausfertigung der Vorsorgevollmacht aufbewahren.
Wie wird eine Vorsorgevollmacht wirksam?
Das Wirksamwerden der Vorsorgevollmacht kann dann registriert werden, wenn ein ärztliches Zeugnis vorgelegt wird, das bescheinigt, dass der Vollmachtgeber- nicht mehr geschäftsfähig,
- nicht mehr einsichts- und urteilsfähig oder
- nicht mehr äußerungsfähig ist.
Wie lange gilt die Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht gilt bis zu ihrem Widerruf. Sie kann vom Vollmachtgeber jederzeit widerrufen werden. Als Widerruf der Vorsorgevollmacht gilt auch, wenn der Vollmachtgeber nach Verlust seiner Geschäftsfähigkeit oder Einsichts- und Urteilsfähigkeit zu erkennen gibt, dass er durch den Bevollmächtigten nicht mehr vertreten werden will.
Downloads
- Formular Vorsorgevollmacht
- Informationsfolder Vorsorgevollmacht
- Informationsfolder Vorsorgevollmacht in englischer Sprache "Durable power of attorney for legal representation"
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