2009 feiert der NÖLV sein 25-jähriges Jubiläum.

Ausblick in die Zukunft der Sachwalterschaft
Vieles ist anlässlich des 25-jährigen Jubiläums des NÖLV über die Vergangenheit gesagt worden. Es wurden das Wachstum der Organisation, die enorm ansteigende Zahl der übernommenen Vereinssachwalterschaften, die explodierende Anzahl der Freiheitsbeschrän-kungen (seit den gesetzeskonformen Meldungen der Krankenhäuser) und die neuen Aufgabenbereiche im Rahmen des Clearings angesprochen. Unsere Organisation hat in den letzten Jahren inhaltich ein breiteres Spektrum erhalten und quantitativ erhebliche Steigerungen vorzuweisen. Ein bisschen zu kurz scheint mir der Ausblick in die Zukunft gekommen zu sein. Was nehmen wir uns mittelfristig, also etwa für die nächsten fünf Jahre, vor? Wie begegnen wir den stets ansteigenden Anfragen der Gerichte auf die Übernahme von Vereinssachwalterschaften (von 2004 bis 2009 haben sich die Anfragen exakt verdoppelt: 287 gegenüber 572)? Was empfehlen wir den Richtern in unseren Clearingberichten, wenn wir nach ausführlichen Recherchen feststellen, dass die von der Anregung betroffene Person einen Vereinssachwalter benötigen würde und wir beim besten Willen keine Kapazität mehr haben?

NÖ. Landesverein für
Sachwalterschaft und
Bewohnervertretung

Bräuhausgasse 5/2. Stock, 3100 St. Pölten

Tel:
(02742) 77 175

Fax:
DW 18

E-Mail: sachwalterschaft@noelv.at
Aktuelle Ausgabe des Magazins Zur Sache
So viel Hilfe wie notwendig, so viel Eigenverantwortung wie moeglich.

Der NÖLV ist seit 25 Jahren als Sachwalterverein in Niederösterreich tätig.

Wir sind eine parteiunabhängige und überkonfessionelle „social-profit“-Organisation, die großteils vom Bundesministerium für Justiz gefördert wird.

Unsere vorrangigen Aufgaben sind es, den Gerichten gut ausgebildete Vereinssachwalter und Bewohnervertreter zur Verfügung zu stellen.

Von unseren sechs Geschäftsstellen in Niederösterreich aus vertreten wir mit etwa 85 angestellten Mitarbeitern und 150 ehrenamtlichen Vereinssachwaltern 1500 Personen bzw. überprüfen mit neun Bewohnervertretern die Freiheitsbe- und -einschränkungen in Alten und Behinderteneinrichtungen sowie in Krankenhäusern.